Änderung der Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag durch Zusatzvereinbarung
vom 2.7.2019
25 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Die Probezeit betrug laut Arbeitsvertrag sechs Monate. Nach der Probezeit gilt laut Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Schuljahresende, der ursprüngliche Vertrag ist unbefristet. ... 2) Muss irgend eine der beiden Seiten überhaupt noch die ursprüngliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Schuljahresende einhalten, oder läuft der Vertrag nun sowieso ganz normal, eben als befristeter Vertrag, aus, falls kein neuer Vertrag (oder eine neue Zusatzvereinbarung) geschlossen wird?