Bitte Fachanwalt: Arbeitsverhältnis unklar / Kündigungsfrist / Befristungsvertrag
vom 1.9.2010
60 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ralf Morwinsky / Marlow
Sehr geehrte Frau RA, sehr geehrter Herr RA, gerne möchte ich Ihre Hilfe bei folgender "Groß-Baustelle" in Anspruch nehmen. ... Da seit 16.11. kein Urlaubstag möglich war und 6-Tage Woche mit mind. 50 Stunden zur Regel wurde und auch Überstunden - nur mit großem Widerstreben der Firma - genommen werden konnten, wurde der AN nun erstmals für Arbeitsunfähig wg. ... Lange Rede kurze Frage um die sich im Grunde alles dreht: Nun sind wir uns absolut nicht sicher, ob überhaupt ein wirksamer befristeter Vertrag geschlossen ist; ob der AN ihm wie kündigen kann (auch während der Krankheit; ein Tarifvertrag existiert nicht); ob der Arbeitsvertrag überhaupt gekündigt werden muss oder einfach ausläuft, ...insbesondere auch zur Meldung beim Arbeitsamt Sie werden sich vielleicht fragen wer sich so etwas antut: Der AN ist einem enormen psychischen Druck ausgesetzt, da er mind. 1 Jahr voll beschäftigt sein muss, um im Anschluss Anspruch auf ALG I zu erhalten und sich in Ruhe nach einem neuen Wirkungskreis umsehen zu können.