Befristung bei Wiedereinstellung
vom 22.4.2006
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Elmar Dolscius / Kronberg
Sollten für den Arbeitgeber längere Kündigungsfristen gelten, sind diese auch für den Arbeitnehmer maßgeblich." ... Kann ich den Vertrag so nun im Bewußtsein unterschreiben, dass er unbefristet ist, wird er vom Unternehmen gegengezeichnet, handelt es sich um einen unbefristeten Vertrag, so dass mir der der Arbeitgeber, sollten sie sich entschließen, den Vertrag nach dem 31.12.06 nicht zu verlängern, ordentlich kündigen, z.B. zu Ende Januar 07?