Im Jahr 2011 wurde ich als "LEIHARBEITER" in eine Grundschule /Niedersachsen eingestellt, "befristeter Vertrag für 1 Jahr als HILFSKRAFT", da der Schulhausmeister erkrankt war(über 1 Jahr krank geschrieben /Krankenhaus). ... Arbeitsvertrag mit der Leihfirma, wieder befristet für 1 Jahr, HILFSKRAFT. ... Da es gesetzlich nach 2 Jahren im gleichem Betrieb die Leiharbeiter übernehmen sollten, so bekam ich dann Ende 2012 direkt Arbeitsvertrag von der Gemeinde VERTRAG "befristet für 1 Jahr, als HILFSKRAFT für Hausmeister" Gruppe 3, stufe 3, Öffentlicher dienst, mit der Begründung, ich habe KEINE Berufsausbildung.