Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihnen ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:
Die Kündigung ist aufgrund der bestehenden Schwangerschft, welche dem Arbeitgeber bekannt war, unwirksam § 9 MuSchG
Das der Arbeitgeber einen Rechtsanwalt beauftragt hat ist üblich und regelmäßig der Fall; hiervon sollten Sie sich nicht einschüchtern lassen.
Ich gehe davon aus, dass der Arbeitgeber versuchen will, das Arbeitsverhältnis gegen die Zahlung einer Abfindung zu beenden.
Der Gütertermin ist nur dafür gedacht, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Ist dies nicht möglich, wird der sog. Kammertermin bestimmt, d.h. es wird stretig verhandelt. Insofern können Sie tatsächlich ohne Kostenrisiko die Güteverhandlung wahrnehmen und sich die Einschätzung des Richters anhören. Sollte es zu keiner Einigung kommen, können Sie immer noch selbst einen Rechtsanwalt beauftragen. Da Sie allerdings nach ihrer Schilderung durch die Situation sehr belastet sind, stellt sich natürlich die Frage, ob Sie nicht bereits zu dem Gütertermin einen Rechtsanwalt beauftragen sollten, um sich gesundheitlich zu schonen.
Bei einer vielleicht doch möglichen Abfindung sollte bedacht werden, dass das Arbeitsverhältnis trotz Schwangerschaft / Geburt mit Ablauf des 21.09.2009 aufgrund der Befristung endet.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Günthner
Rechtsanwalt
Vielen Dank für Ihre schnelle Hilfe! Bezüglich der Abfindung ist mir aber noch einiges unklar! Der Geburtstermin wird voraussichtlich der 5.7.2009 sein. Von da ab habe ich 8 Wochen Zeit Elterngeld zu beantragen. Da der Arbeitsvertrag am 21.09.2009 automatisch ausläuft, bleibt die Elternzeit davon unbetroffen und ich muß mich erst nach Ablauf der Elternzeit beim Arbeitsamt als Arbeitssuchend melden?
Wenn ich aber die Abfindung annehme, muß ich mich sofort beim Arbeitsamt arbeitslos melden und meine mir zustehende bezugszeit von ALG1 fängt sofort zu laufen an.
Sehr geehrte Fragestellerin,
die Berechnung der finanziell günstigen Variante ist leider nicht von der Ursprungsfrage erfasst, so dass hier keine Bewertung erfolgen kann. Hier handelt es sich um eine eigenständige Frage, welche nochmals eingestellt werden kann. Richtigerweise müßte natürlich eine Abfindung ihre Überlegungen komplett abdecken, so dass die Weiterbeschäftigung (aufgrund er kurzen Beschäftigungsdauer ) voraussichtlich finanziell lukrativer ist als eine Abfindung.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Günthner
Rechtsanwalt