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Zeugnis-Check

24. April 2007 14:21 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stefan Steininger

Hallo,

ich bitte um eine kurze Hilfe bei meinem Zeugnis.
Mein 1. befristeter Arbetsvertrag ging 1 Jahr lang. Danach wurde noch einmal ein weiterer befristeter Arbeitsvertrag für ein 1/2 Jahr geschlossen. Da ich aber nicht den Erwartungen des Chefs gerecht werden konnte, war danach Schluß.
Inhaltlich sollte ich die Qualitätssicherung der Firma aufbauen, was sich aber als ein sehr schwieriges Unterfangen herausstellte, da weder die Geschäftsführung noch die betroffenen Mitarbeiter sich auf etwas Neues einlassen konnten.. also Schwierigkeiten ohne Ende...!!

Meine Fragen zum Zeugnis-Check:


1.
Beinhaltet das Zeugnis versteckte Formulierungen, Botschaften

2.
Ist die Formulierung "...besitzt ein den Ansprüchen genügendes Fachwissen.." eher negativ zu deuten oder entsprocht es einer Durchschnittsleistung ?

3.
Welche Zensur entspricht der Satz :
"Alle ihm übertragenen Aufgaben führte er zu unserer vollen Zufriedenheit aus."


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Hier der Text aus dem Zeugnis:

Herr XXX, geboren am XXX in XXX, war in der Zeit vom
22. August 2005 bis 28. Februar 2007 als Angestellter im Bereich Professionais Service in unserem
Unternehmen tätig.

Die Tätigkeiten umfassten die Annahme von Supportcalls in der telefonischen Helpline für die eigenen Software-Produkte. Es lag in der Verantwortung von Herrn XXX, die neuen Programmversionen in der Testumgebung auf Fehler zu prüfen, bevor diese zum Kunden ausgeliefert wurden. Zusätzlich hat Herr XXX in Zusammenarbeit mit der Entwicklungsabteilung die neuen Funktionalitäten dokumentiert und die Handbücher ergänzt und erweitert. Für die Vollprüfüng neuer Software-Versionen hat Herr XXX auch definierte Testpläne erstellt und die Test selbst in Zusammenarbeit mit Kollegen aus dem Professional Service durchgeführt.

Herr XXX besitzt ein den Ansprüchen genügendes Fachwissen und solide Erfahrungen in seinem Aufgabenbereich. Er setzt seine Kenntnisse den Aufgaben entprechend um. Er zeigte
Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative und war auch bereit zusätzliche Aufgaben zu übernehmen.
Durch Sorgfalt erzielte er die erforderliche Qualität auch unter Termindruck.

Er war neuen Situationen gewachsen und setzte sich auch mit schwierigen Zusammenhängen auseinander und ging an seine Aufgaben systematisch heran. Probleme in seinem Bereich erkannte er und arbeitete selbstständig.

Sein Verhalten war stets einwandfrei. Bei Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war er geschätzt. Er war allzeit an den Wünschen der Kunden orientiert und achtete auf gute Kontakte.

Alle ihm übertragenen Aufgaben führte er zu unserer vollen Zufriedenheit aus.

Herr XXX scheidet am 28. Februar 2007 nach Ablauf des befristeten Arbeitsverhältnisses aus unserem Unternehmen aus. Wir wünschen ihm alles Gute.

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Vielen Dank im Voraus

Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragensteller,

Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen wie folgt beantworten:

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass Zeugnisse immer einen Beurteilungsspielraum ermöglichen.

1. Es handelt sich im Ergebnis um ein Zeugnis, dass alle wesentlichen Punkte enthält.
2. Das „Verfügen über das erforderliche Fachwissen“ ist allgemein als befriedigend anzusehen.
3. Hierbei handelt es sich wohl um eine (gut) durchschnittliche Leistung.


Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Für evtl. Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Steininger
Rechtsanwalt

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