Urlaub, Probezeitverlängerung
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Ab dem 01.02.2016 bin ich in einem Arbeitsverhältnis(kein Tarifvertrag) mit 6 Monaten Probezeit. Kurz vor Ende der Probezeit wurde mir mitgeteilt, dass Sie mit mir noch nicht zufrieden sind. Also bekam ich ein Aufhebungsvertrag bis zum 31.12.2016.