Kündigung nach Elternzeit da keine Teilzeitstelle möglich rechtens?
vom 22.7.2010
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Guten Tag, kurz vorab zu mir: Ich bin 28 Jahre alt und arbeite in meiner Firma seit 2008 als Assistentin der Geschäftsleitung. ... Danach möchte ich ein Jahr Elternzeit nehmen und danach in Teilzeit auf ein Jahr in meinen Beruf zurückkehren und anschließend wieder Vollzeit bei meinem AG arbeiten. ... Ich könnte dann also nur einen anderen Job in der Firma übernehmen, diesen dann evtl. in Teilzeit.