Ausschluß der Provisionsfortzahlung bei Angestellten im Krankheitsfall OK ?
vom 20.3.2019
45 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Die Firma dürfte mich während der Krankheit nicht kündigen und wenn ich es selbst täte, so hätte ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Dank der Umlage 1 und der Erstattung im Krankheitsfall durch die Krankenkassen ist es aber für meinen Arbeitgeber ja ein überschaubares Risiko. ... (Frist ist von vergangener Woche bis " unverrückbar" heute als versand vorab per mail und zusätzlich schriftlich gesetzt worden ).