Kein Weihnachtsgeld bei Entsendungsvertrag nach China
beantwortet von
Rechtsanwalt Alexander Sauer / Mannheim
Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten – unbeschadet des Rechtes zur fristlosen Kündigung – mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. ... Eine gesetzliche Änderung der ordentlichen Kündigungsfristen erfasst mit Ihrem Inkrafttreten auch dieses Arbeitsverhältnis. Während der Befristung ist eine ordentliche Kündigung des Arbeitsvertrages für beide Seiten unter Einhaltung einer frist von 4 Wochen bis zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats möglich.