interner Firmenwechsel - sämtliche Rechte u. Pflichten werden übernommen
vom 2.2.2009
20 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
- Wenn Vertragsinhalte im neuen Vertrag zu meinen Ungunsten im Vergleich zum alten Vertrag abweichen, gilt dann der alte Vertrag? (Bsp.: Im neuen Vertrag steht, dass nach 4 wöchiger Krankheit ein Vertrauensarzt aufzusuchen ist, im alten Vertrag gibt es diese Klausel nicht.)