Kündigungsfrist ohne Arbeitsvertrag oder Probezeit
vom 31.3.2020
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Nach 3 Monaten arbeiten ohne Arbeitsvertrag in einem kleinen Betrieb (lediglich die Eckdaten wurden abgesprochen also Gehalt, Aufgaben und Einstiegsdatum) wurde mir aufgrund der Corona Krise gekündigt. ... Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen, berechnet ab dem Tag des Zugangs der Kündigung." ... Da aber nie ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist und es lediglich ein mündlicher Vertrag war in dem auch nie die Rede von einer Probezeit war, müsste doch nach Arbeitsrecht trotzdem eine 4-Wöchige Kündigungsfrist zum Ende eines Monats. oder zum 15. greifen.