Praktisch bedeutet dies, dass ein Arbeitnehmer, der gegen Ende des Jahres eine Gratifikation von zum Beispiel einem halben Monatsgehalt erhält, so kündigen kann, dass er genau mit dem Ablauf des 31.03. ausscheidet, ohne dass dies eine Pflicht zur Rückzahlung der Gratifikation zur Folge hätte (BAG, Urteil vom 09.06.1993, 10 AZR 529/92; BAG, Urteil vom 21. ... Sicherheitshalber müsste ich doch auch in meiner Kündigung schreiben „... kündige ich fristgerecht zum Ablauf des 31.