hallo guten tag ich habe heute mit meiner abrechnung folgendes rundschreiben bekommen (ich schreibe es 1zu1 ab damit sie sich ein bild machen können) sehr geehrter Mitarbeiter wie sie sicher aus der presse entnommen haben, mussten wir ab der lohnabrechnung januar 2007 das kilometergeld kürzen. gesetzlich sind wir leider dazu verpflichtet, jedem mitarbeiter 20 kilometer abzuziehen. Diese regelung gilt seit dem 01.01.2007. das heißt, ein mitarbeiter, der weniger als 20 kilometer fährt, erhält kein fahrgeld mehr. ein mitarbeiter, der mehr kilometer fährt, erhält die gefahrenen kilometer weniger 20 kilometer z.B. 43 gefahrene Kilometer minus 20 Kilometer abzug ergeben 23 bezahlte kilometer weiterhin gilt die regelumg, dass urlaub, auch unbezahlter immer im voraus zu beantragen ist. zur vervollständigung der akte bitten wir um rechtszeitige beantragung und zusendung des urlaubsscheines. ferner teilen wir mit, dass aufgrund der auftragslage eine urlaubssperre für die monate april und mai 2007 ausgesprochen wird. so und jetzt meine frage: stimmt es, das mein arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, mir die 20 km abzuziehen??