Sehr geehrter Fragesteller,
ich stimme Ihnen zunächst zu, dass ein Betrug vorliegt, da Sie ja Gehaltsabrechnungen erhalten haben, wonach die monatlichen Beiträge abgeführt werden. Eine Strafanzeige ist möglich. Sie könnten im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Klage auch feststellen lassen, dass es sich um eine Forderung aus unerlaubter Handlung. Sie wäre dann im Fall einer späteren Insolvenz des Arbeitgebers nicht von der Restschuldbefreiung erfasst.
Einen Anspruch auf Beendigung kann ich nicht erkennen. Üblicherweise ist es ja möglich, die Beitragszahlungen wieder aufzunehmen und den Vertrag weiter anzusparen. Inwieweit es im Verhältnis zur Versicherung überhaupt möglich ist, an den Rückkaufswert zu gelangen, müsste auch weiter geprüft werden. Soweit es sich um eine Riester-Rente handelt, ist dies vertraglich ausgeschlossen. Ihr Arbeitgeber schuldet Ihnen aber in jedem Fall Schadenersatz im Hinblick auf die Rendite, die sie aufgrund der nicht eingezahlten Beträge verloren haben.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
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