Verpflichtung zum Nachdienst rechtens bzw. anfechtbar?
vom 31.10.2014
48 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Oftmals wird dieser direkt an eine Spätschicht angeschlossen, was so viel heißt, dass der Arbeitnehmer 18 Stunden in der Einrichtung ist, da der normale Dienst über 8 Stunden und der ND über 10 Stunden verteilt ist. ... Die Verpflichtung, Überstunden zu leisten, soweit diese aus betrieblichen Gründen notwendig und gesetzlich zulässig sind, wird ausdrücklich anerkannt.