Recht auf geringfügige Beschäftigung nach Elternzeit?
vom 20.12.2012
65 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Sehr geehrter Herr Anwalt, sehr geehrte Frau Anwältin ich würde gern nach 1 jähriger Elternzeit 17.02.2012-16.02.2013 wieder auf geringfügige Basis in meine alte Arbeitsstelle zurück. Der Betrieb ist eine Baumarktkette also beschäftigt mehr als 15 Mitarbeiter. Bereits bevor ich in den Mutterschutz ging wusste mein Chef das ich nach einem Jahr wieder arbeiten wollen würde wahrscheinlich Teilzeit.