Muss ich das nachvertragliche Wettbewerbsverbot annehmen?
vom 10.11.2007
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Der Passus im Arbeitsvertrag lautet: "Die XXX ist berechtigt, dem Angestellten im Falle einer Kündigung ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot mit einer Dauer von höchstens 6 Monaten aufzuerlegen." [...] ... Muß ich, wenn ich ein Wettbewerbsverbot nicht akzeptieren will, dies gegenüber dem Arbeitgeber anzeigen, auch wenn er noch kein Wettbewerbsverbot ausgesprochen hat? Nach der Kündigung hat mein bisheriger Arbeitgeber bisher kein Wettbewerbsverbot ausgesprochen, allerdings übt er Druck auf den Kunden aus, nicht mit mir weiter zu arbeiten.