Zusatzvereinbarung Duales Studium
vom 21.8.2014
40 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
In meinem aktuellen Vertrag wird die Zusatzvereinbarung keinerlei erwähnt. ... Außerdem gibt es den Punkt Vertragsstrafe: "Kündigt der Mitarbeiter vertragswidrig vor Beginn des Arbeitsvertrages, nimmt er seine Tätigkeit nicht vertragsgemäß auf oder beendet er den Arbeitsvertrag vertragswidrig, insbesondere unter Missachtung der geltenden Kündigungsfristen, verwirkt er eine Vertragsstrafe. ... Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt max. ein Bruttomonatsgehalt und die Gesellschaft behält sich weitere Schäden vor.