Neuer Arbeitsvertrag nach Elternzeit und Teilzeitwunsch
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe nach vielen Berufsjahren und einer Schwangerschaft vor einem Jahr direkt anschließend mit meiner Elternzeit begonnen, die jetzt abläuft (öffentlicher Dienst Baden-Württemberg) und für 1 Jahr beantragt und genehmigt war. ... Natürlich ist hierfür kein neuer Arbeitsvertrag erforderlich, der Grund sind verschlechterte Bedingungen im neuen Vetrag: es wird auf geänderte Tarifklauseln hingewiesen, die zum Tragen kämen, wenn irgendwann mein Arbeitsplatz per Ausgründung oder Privatisierung verlagert würde. ... Ich habe erfahren, dass der AG bei allen anderen Anträgen der letzten 2 Jahre für eine Teilzeitarbeit ebenso diesen MA einen neuen Arbeitsvertrag zuschickte, und auch viele zähneknirschend unterschrieben haben, da sie die Kosten für einen RA und den Rechtsstreit scheuten.