Nun hat der Arbeitgeber folgenden Absatz in den Arbeitsvertrag eingefügt: Der Arbeitnehmer wurde über eine personalvermittlungsagentur vermittelt, für deren Leistung der Arbeitgeber eine Provision i.H.v. 5000€ an die Vermittlungsagentur zu zahlen hat. Da dem Arbeitgeber daher an einer langfristigen Zusammenarbeit gelegen ist, vereinbaren die Parteien was folgt: Sollte der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien vor Ablauf von 2 Jahren (außer aus wichtigem Grund) kündigen, oder sollte der Arebitgeber das Arbeitsverhältnis innerhalb dieser 2 Jahre aus wichtigem Grund (welchen der Arbeitnehmer zu verschulden hat) kündigen, ist der Arebitnehmer verpflichtet die oben genannte, vom AG an die Vermittlungsagentur gezahlte Provision zurückzuzahlen. ... Meine Nachforschungen hierüber sind nicht eindeutig, die Vermittlungsagentur sagt, das wäre nicht zulässig, der Arbeitsvertrag ist allerdings vom AG-Anwalt so aufgesetzt worden.