Arbeitnehmer/Arbeitgeber abweichende Kündigungsfrist - Rechtsstreit. Was tun ?
vom 28.8.2020
für 25 €
beantwortet von
In diesem Arbeitsvertrag ist folgende KündigungsKlausel verankert: Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gelten die gesetzlichen Bestimmungen und Fristen. Abweichend hiervon gilt für eine Kündigung seitens des Mitarbeiters eine Frist von 3 Monaten zum Monatsende. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt."