Arbeitsrecht - Befristeter Arbeitsvertrag
vom 15.1.2015
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Johannes Kromer / Neckartenzlingen
Mein Arbeitsvertrag lautet u.a. folgender maßen: Die Tätigkeit ist bis zum 31.1.2015 befristet. Diese Zeit ist als Probezeit anzusehen und wird bei einem möglichen weiterführenden Vertrag als solche angerechnet. ... Sind beide Vertragspartner sich über die Weiterführung des Vertrags einige, geht der Vertrag in ein Angestelltenverhältnis mit unbestimmter Dauer über.