Kein Arbeitsvertrag und Kündigung mit Befristung
vom 7.12.2010
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Dieser Vertrag soll nun morgen unterschrieben werden. Nach einiger Recherche stelle ich nun fest, dass es notwendig ist ein befristetes Verhältnis vor Beginn der Tätigkeit schriftlich zu vereinbaren, da es ansonsten in ein unbefristetes gewandelt wird.