Klage auf Wiedereinstellung wegen Nichtigkeit der eigenen Kündigung nach §105 BGB
vom 4.5.2014
140 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Von meinen psychischen Problemen wusste mein Arbeitgeber allerdings nichts, ich hatte ihm die tatsächlichen Gründe für die Inanspruchnahme der Auszeit nicht mitgeteilt. Da sich meine pysychischen Probleme leider trotz Auszeit nicht besserten, kündigte ich im Juli 2007 meine Arbeitsstelle zu Ende Oktober 2007 und unterschrieb einen Arbeitsvertrag mit einem anderen Unternehmen für November 2007. ... Dies ist mir erst jetzt möglich. (1) Wie sind meine Erfolgsaussichten einer Klage auf Wiedereinstellung beim alten Arbeitgeber am alten Arbeitsort ?