Nachträgliche einvernehmliche Befristung
vom 26.8.2014
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Hallo ich habe am 18.02.2014 einen Unbefristeten Arbeitsvertrag unterschrieben. ... Februar 2014 mit sofortiger Wirkung vereinbart: Zu $1 Art und Ort der Tätigkeit - Abs. 1 - Nachträgliche einvernehmliche Befristung: Das unbefristete Beschäftigungsverhältnis wird in gegenseitigem Einvernehmen in ein bis zum 28.02.2015 befristetes Beschäftigungsverhältnis umgewandelt. ... Entsprechend ergeben sich ja nun nur die Möglichkeit diese Änderung zu unterschrieben und mich damit willentlich schlechter zu stellen als vorher (befristet/unbefristet) oder fast mit sofortiger Wirkung Arbeitslos zu werden. 3.