(Siehe Punkt "Ausgleich des Debetsaldos") Hier die entsprechenden Auszüge aus meinem Vertrag: Vergütung und Abrechnung: Gezahlte Provisionen und Provisionsvorschüsse sind von dem Agenturinhaber zurück zu erstatten, sofern und soweit die der Provisionszahlung zugrunde liegenden Versicherungsprämien nicht entrichtet wurden. ... Abtretung: Der Agenturinhaber tritt seine Ansprüche auf Auszahlung von Provisionsguthaben, Stornoreserveguthaben sowie alle sonstigen Ansprüche, die ihm aus diesem Vertrag, eventuellen vorherigen und künftigen Vertagsverhältnissen mit einer Gesellschaft der "Firmenname" zustehen, zur Verrechnung mit allen gegenwärtigen und zukünftigen Provisionsrückerstattungs-, Darlehens-, Beitrags- sowie allen sonstigen Forderungen der "Firmenname" bis zur Höhe der bestehenden Gegenforderung an die "Firmenname" ab. ... Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist erhält der Agenturinhaber weiterhin die Bestandsbetreuungsprovision und die Anpassungsprovisionen, wobei vertragliche Änderungen innerhalb des Bestandes zu berücksichtigen sind.