Neue Arbeitsaufgabe - neuer Vertrag oder Änderungsvertrag notwendig
vom 27.1.2005
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
Der Vertrag sollte rückwirkend zum 01.01.05 gelten. Im neuen Vertrag ist die folgende Formulierung enthalten: „Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages werden alle bisher getroffenen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen hinsichtlich des Arbeitsverhältnisses hinfällig.“ Folgende Fragen ergeben sich für mich: 1.Ist es gängige Praxis, dass bei neuen Aufgaben immer neue Verträge notwendig sind oder wäre ein Änderungsvertrag ausreichend gewesen. ... 3.Bleibt meine Betriebszugehörigkeit erhalten, da das Eintrittsdatum nur in dem alten Vertrag erwähnt wird oder ist dies nicht maßgebend?