Besteht für mich nun keine Möglichkeit zum Monatsende zu kündigen, also z.B. am 31.08. um am 01.10.2
vom 30.8.2011
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz / Aachen
Bei einer neuen Kollegin gelten die "gesetzlichen Kündigungsfristen (§ 622 BGB)", aber in den älteren Verträgen nicht. Bin schon lange aus der Probezeit raus und habe einen unbefristeten Vertrag.