Tarifgebundenheit des Arbeitgebers
vom 20.12.2009
60 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt / Reutlingen
Inhalts meines Arbeitsvertrages, die Zahlung des Tarifgehalts verweigern, weil er ein Mietglied ohne Tarifbindung im Arbeitgeberverband ist? Hierzu habe ich nach Recherchen im Internet ein interessantes Urteil gefunden: BAG 22.10.2008, 4 AZR 793/07 2.Habe ich mit den Gehaltserhöhungen aus den Jahren 2007 und 2008 unwissentlich einer Änderung meines Arbeitsvertrages im Bezug auf die Tarifgebundenheit zugestimmt? ... In meinem Arbeitsvertrag steht zudem, dass „Ergänzungen, Änderungen und Kündigungen dieses Vertrages der Schriftform bedürfen“. 3.Welche Ansprüche kann ich rückwirkend gegenüber meinem Arbeitgeber geltend machen?