AÜG-Erlaubnisverlängerung - Informationspflicht an Mitarbeiter?
vom 28.9.2021
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
Entsprechend steht in den Arbeitsverträgen der gewerblichen Mitarbeiter der Passus "AÜG-Erlaubnis vom xxx gültig bis xxx" mit den jeweils zum Einstellungszeitpunkt gültigen Daten.