Da dies meine erste Kündigung von meinem ersten Beruf in Festanstellung war, wusste ich nichts von einer solchen Klausel. ... Da ich nie, weder bei der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags, noch sonst irgendwann, diese betrieblichen Regelungen zu sehen bekommen habe, habe ich dem Satz vor meiner Kündigung (leider) nicht genug Aufmerksamkeit geschenkt und demnach auch nicht erahnt, dass in den betrieblichen Regelungen eine solche Klausel vermerkt sein könnte. ... Gilt die Klausel bei einem Aufhebungsvertrag nicht, weil dieser beidseitig abgeschlossen wird?