Arbeitgeber führt Steuer falsch ab (Geringfügige Beschäftigung)
vom 9.9.2007
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Karin Plewe / Konstanz
Arbeitgeber führt Steuer falsch ab (Geringfügige Beschäftigung) Guten Tag! Meine Frau war 2006 geringfügig beschäftigt (400 Euro). Sie hat 2006 (nach § 5 Abs. 2 Satz 2 SGB VI) durch Erklärung auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichtet.