Krankheitsklausel im Arbeitsvertrag
vom 26.1.2020
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Sehr geehrte Damen und Herren, in der Anlage zu meinem Dienstvertrag steht folgendes bzgl. Krankheit: "Der Mitarbeiter ist verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich dem Sekretariat anzuzeigen und spätestens nach Ablauf des dritten Kalendertages ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer nachzureichen." Ist es bei dieser Formulierung zwingend erforderlich dem Arbeitgeber eine Krankmeldung nachzureichen wenn die Dauer der Krankheit lediglich einen einzigen Tag lang war?