Kündigung 1 Für beide Seiten gilt eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Monatsende. Falls sich die Kündigungsfristen für die FIRMA verlängern, gelten diese verlängerten Kündigungsfristen auch für den/die MITARBEITER/IN. 2 Jede gesetzliche Veränderung der Kündigungsfristen - soweit sie nicht Unkündbarkeit bewirkt - gilt gleichermaßen für beide Vertragspartner. 3 Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung mit Ablauf des Monats, in dem der/die MITARBEITER/IN die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht oder in dem Zeitpunkt ab dem der/die MITARBEITER/IN eine Altersrente, gleich aus welchem Rechtsgrund, bezieht. ... Schlussbestimmung 1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt In der Mitarbeiter Akte liegt eine Abmahnung.