Seit Mai 2009 arbeite ich im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses. Die Formulierung im Arbeitsvertrag bzgl. des Gehalts lautet folgendermaßen: "Der Arbeitnehmer erhält eine Vergütung nach Entgeltgruppe E9, Stufe 2 TvöD in Höhe von 1907,76 €" (30 Stunden) Nun frage ich mich, ob anhand der vorgenannten Formulierung mein Arbeitgeber dem Grunde nach verpflichtet ist, mein Gehalt an die entsprechenden aktuellen Tariflöhne anzupassen, denn ich werde nach wie vor meinem Einstiegsgehalt entsprechend entlohnt, - oder ob ich anhand der Formulierung im Arbeitsvertrag von diesem Festbetrag ausgehen muss. Bzw. würde mich gleichermaßen interessieren, in wie weit anhand der Formulierung eine Höhergruppierung in E9, Stufe 3 (wie sie inm TvöD ab dem dritten Jahr vorgehsehen ist) verpflichtend ist, da im Fall meiner Anstellung eine Geltung des Tarifvertrages kraft einzelvertraglicher Vereinbarung vorliegen müsste.