Frage zu gesetzlichen Kündigungsfristen
vom 3.9.2014
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
Angefangen im Unternehmen: 01.03.2014 Gekündigt zum: 30.09.2014 Gekündigt mündlich am: 01.09.2014 Schriftlich am: 02.09.2014 - Keine Probezeit mehr Im Arbeitsvertrag steht: Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis ordentlich, mit den gesetzlichen Kündigungsfristen, gekündigt werden. Gesetzliche Verlängerungen der Kündigungsfristen gelten nicht nur für den Arbeitgeber, sondern in gleicher Art und Weise auch für den Arbeitnehmer.