Da aufgrund der Klausel im Vertrag die Frist sich von 4 Wochen (28 Tage) auf 1 Monat erhöht hat. Allerdings hat sein AG mitgeteilt, dass der Vertrag erst am 30.04. beendet wird, da sich laut der Klausel im Vertrag nicht nur die Frist vom 28 Tage auf 1 Monat erhöht hat (wie auch beim AG durch Betriebszugehörigkeit), sondern auch die Möglichkeit für den Arbeitnehmer den Zeitpunkt 15. des Folgemonats zu wählen, nicht mehr als Beendigungszeitpunkt frei gewählt werden kann. ... A. dafür da sein, damit gültige Gesetze nur dann durch Verträge angepasst werden, wenn der Arbeitnehmer dadurch nicht weniger Rechte hat, sondern es für den Arbeitnehmer sogar vllt. besser ist, als die gesetzliche Regelung?