Befristeter Arbeitsvertrag nach Kündigung des unbef. Vertrags
vom 22.9.2012
55 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Arbeitnehmer A. hat nun darum gebeten, ihm nochmals eine Chance zu geben, wozu wir prinzipiell bereit wären da uns eher der Ablauf der Probezeit als die Erfolgs-Entwicklung zur Kündigung gedrängt haben. In den Gesprächen hat man sich dazu verständigt, dies zu tieferen Konditionen während einer befristeten Zeit (3 Monate) zu tun. ... Wir möchten unbedingt vermeiden, dass das befristete Arbeitsverhältnis durch fehlenden Sachgrund als unbefristet gilt.