Meldepflicht Nebentätigkeit - Gefahr einer Abmahnung?
vom 6.6.2024
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Deniz Altundag / Bremen
In meinem Arbeitsvertrag ist eine gängige Klausel zu Nebentätigkeit enthalten: „Nebentätigkeiten, gleichgültig ob sie entgeltlich oder unentgeltlich ausgeübt werden, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch xy. ... Der Arbeitgeber kann die Zustimmung zudem befristen."