In meinem Arbeitsvertrag steht unter Probezeit/Kündigung folgendes: ------------ Ab einer Betriebszugehörigkeit von 2 Jahren gelten folgende Kündigungsfristen: Wenn das Arbeitsverhältnis mit dem Betrieb Kündigungsfrist 2 Jahre bestanden hat, 1 Monat 5 Jahre bestanden hat, 2 Monate 8 Jahre bestanden hat, 3 Monate 10 Jahre bestanden hat, 4 Monate 12 Jahre bestanden hat, 5 Monate 15 Jahre bestanden hat, 6 Monate 20 Jahre bestanden hat, 7 Monate jeweils zum Ende eines Kalendermonats. Das Anstellungsverhältnis endet mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das 65. ... Da hier kein direkter Hinweis darauf zu finden ist, bin ich mir daher unsicher. 2.Frage: Macht es zur Berechnung der Betriebszugehörigkeit einen Unterschied, dass der Arbeitsvertrag erst am 14.06.2011 abgeschlossen wurde und es vorher nur eine mündliche Vereinbarung gab, oder ist dies irrelevant?