Stellenzusage mündlich
vom 26.7.2023
für 70 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
Dieser Tage wurde nun ein schriftlicher Vertrag nachgereicht, mit einer Befristung als Leitung bis Ende 2024. ... Ein Gespräch mit der Vorsitzenden des Kirchengemeinderates (auch am gestrigen Tag) erbrachte nun die Rückmeldung, dass man seitens des Trägers vergessen habe, dass eine leitende Erziehungskragt aus der Elternzeit Ende 2024 zurückkäme, weshalb man nun meinen Arbeitsvertrag als Leiterin einer Kindergartengruppe befristen müsse.