Gehaltsobergrenze
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Hallo In meinem Arbeitsvertrag ist eine Gehaltsobergrenze=Gesamtjahreseinkommen (bestehent aus Fixum, Sonderzahlungen und Provisionen) festgeschrieben. der Vertrag ist aus dem Jahr 1999.