Kündigen, kündigen lassen oder Aufhenungsvertrag?
vom 7.8.2011
48 €
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Guten Abend, folgende Situation: Ich habe bis zur Geburt meines zweiten Sohnes in Teilzeit für eine Firma in Hamburg gearbeitet. ... Mein Arbeitsvertrag wurde, nachdem ich auf Teilzeit verkürzt habe (nach der Geburt meines ersten Kindes), minimal verändert (Titulierung, Gehalt, Aufgabenbereich). ... Liegt es ganz im Ermessen des Richters, wenn es darauf ankäme (eigentlich ist es ja selbstredend, dass ich nach dem ersten Kind nicht bzw. kaum noch in Hamburg gearbeitet habe, wo die Familie in Bonn wohnt, aber wie gesagt, ich habe es nicht schriftlich im Vertrag geregelt).