Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Frage summarisch auf der Basis der mitgeteilten Informationen.
1. Wenn ich Sie richtig verstanden habe (bitte korrigieren Sie mich, sollte ich falsch liegen), möchte Ihr AG Ihr momentantes Arbeitsverhältnis beibehalten, es jedoch aufgrund Ihrer Fehlzeiten dahingehend ändern, dass Sie nicht mehr im Bereich Wohnbereichsleitung, sondern "nur" noch als examinierter Krankenpfleger tätig sind.
2. Nach meiner Ansicht kann das Angebot Ihres AG zwei Gründe haben:
a) Ihr AG ist Ihnen positiv gesonnen, kann aber die Fehlzeiten nicht ausgleichen und ist in dem Bereich, in dem Sie aktuell tätig sind auf einen Mitarbeiter angewiesen, der keine Fehlzeiten aufgrund einer Krankheit aufweist. Daher möchte er die Stelle neu besetzen, ohne Ihnen dabei mehr Schwierigkeiten zu bereiten, als notwendig.
b) Die andere Möglichkeit ist, dass Ihr AG die Stelle neu besetzen und sie auf leichte Art "versetzen" möchte.
In beiden Fällen dürfte für den AG das Problem darin liegen, dass eine Änderung Ihrer Tätigkeit nur über eine Änderungskündigung zu erreichen wäre. Dieser könnten Sie widersprechen (oder sie gegebenenfalls auch unter Vorbehalt annehmen). Das würde dann zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen. Eine Änderung Ihrer Tätigkeit über das Direktionsrecht dürfte nicht mögllich sein.
Durch das Angebot bietet Ihr AG Ihnen eine andere Tätigkeit an. Gleiche Vergütung, andere Tätigkeit. Wenn Sie dem durch zustimmen und dies schriftlich festgehalten wird, könnten Sie später darin nichts mehr ändern. Das Direktionsrecht wäre nicht verletzt und eine Änderungskündigung nicht notwendig.
3. Grundsätzlich ist die Vorgehensweise des AG dann in Ordnung, wenn Sie mit der Änderung der Tätigkeit einverstanden sind. Solange Sie mehr Wert auf die gleiche Vergütung legen und mit der neuen Tätigkeit keine Probleme haben, können Sie also dem Angebot zustimmen.
Wenn Sie jedoch Ihre jetzige Position behalten wollen, dürften Sie dem Angebot nicht zustimmen. Nach Ihrer Zustimmung zu einer schriftlichen Änderung des Vertrages wäre daran nur noch sehr schwer (wenn überhaupt) etwas rückgängig zu machen.
4. Eine Gehaltsreduzierung ohne Ihr Einverständnis ist nicht möglich. Das ist wohl auch nicht gewollt. Über diesen Punkt sollten Sie sich daher keine Gedanken machen.
5. Mein Rat wäre daher, sich mit dem AG zusammen zu setzen und ihn direkt nach den Gründen für den Vorschlag zu fragen. Außerdem sollten Sie sich exakt erklären lassen, welche Tätigkeit von Ihnen nach der Änderung erwartet wird. Sofern die Gründe des AG für Sie nachvollziehbar sind und Sie mit der neuen Tätigkeit keine Probleme haben, können Sie auch der Vertragsänderung zustimmen.
Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, können Sie sich den neuen Vertrag vorlegen und diesen von einem Anwalt überprüfen lassen. Innerhalb einer solchen Beratung könnten alle Ihre Fragen auf der Grundlage des Vertragswerkes geklärt werden und Sie hätten die größtmögliche Sicherheit. Gerne können Sie sich zu diesem Zweck auch an unsere Kanzlei wenden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort eine erste rechtliche Orientierung geben und wünsche Ihnen viel Erfolg in der Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Dolscius
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Elmar Dolscius
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Danke für die prompte Beantwortung meiner Fragen.
Der Beruf, den ich ausübe, verlangt ein gewisses Maß an Idealismus, dem ich entsprechen möchte.
Ich soll auf einen andren Wohnbereich versetzt werden, d.h. die mir seit Jahren anvertrauten alten Menschen kannn ich dannn nicht mehr weiter betreuen, was mir komplett widerstrebt.
Außerdem habe ich als Wonbereichsleitung gewisse Vorzüge, die ich in Frankfurts Innenstadt nicht missen möchte ( Tiegaragenstellplatz, der nur Leitungspositionen zugesprochen wird.
Darauf möchtte ich u.U. nur sehr schwer verzichten.
Frage: ist es sinnvoll , dem AG in einem Gespräch zu signalisieren, das die o.g. Punkte Verhandlungsgrundlage darstellen ?
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworten darf:
Da der AG Ihren Schilderungen zufolge zunächst keine Möglichkeit hat, Ihnen die bisher gewährten Privilegien zu entziehen, macht es durchaus Sinn, diese zu einer Verhandlungsgrundlage zu machen. Andernfalls macht es für Sie keinen Sinn, auf die Vorzüge zu verzichten.
Das Entgegenkommen Ihrerseits ist, dass Sie den neuen Aufgabenbereich akzeptieren. Das Entgegenkommen des AG könnte die weitere Gewährung (schriftlich fixiert) Ihrer bisherigen Privilegien darstellen.
Dies können Sie in einem Gespräch auch deutlich machen. Sollte sich der AG nicht darauf einlassen wollen, sollten Sie Ihre bisherige Stelle einfach behalten.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage damit abschließend beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Dolscius
Rechtsanwalt