Abmahnung wegen angeblicher Weigerung, Überstunden zu leisten
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Das Wochenende hat er - laut arbeitsvertrag - stets frei, solange nicht Krankheits- oder Urlaubsvertretung des Kollegen vom Wochenende vorliegen. ... Am Donnerstag - Nachmittag kam vom Chef die Email dass sich der Kollege von Wochenende krankgemeldet hat und er am Wochenende arbeiten müsse.