Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:
Ob es sich bei dem Ihnen gegenüber gezeigten Verhalten bereits um Mobbing im Rechtssinne (systematische Anfeindungen, Schikanen und Diskriminierungen) oder Kritik an Ihrer Arbeitsweise handelt, kann anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes nicht abschließend beurteilt werden. Sollte es sich aus Ihrer Sicht bei dem Verhalten um ein systematisches Verhalten von einiger Dauer und Kontinuität handeln, können Sie, falls Ihr Chef ebenfalls in der Betriebshierarchie einem Vorgesetzten untersteht, diesem die Vorfälle mitteilen.
Wenn Sie die Abmahnung für unberechtigt halten, können Sie Ihren Arbeitgeber auffordern, diese aus Ihrer Personalakte zu entfernen, eine Stellungnahme zur Personalakte geben und, falls sich der Arbeitgeber weigert, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen, Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte erheben.
Ob die Einleitung rechtlicher Schritte sinnvoll ist, kann ohne Kenntnis des gesamten entscheidungserheblichen Sachverhaltes nicht abschließend beurteilt werden. Sollten Sie durch die mit der Abmahnung geahndete Handlung nicht gegen eine Dienstanweisung verstoßen haben, halte ich zumindest eine Aufforderung des Arbeitgeber zur Entfernung aus der Personalakte für sinnvoll. Ob es sich lohnt, bei einer Weigerung des Arbeitgebers gerichtlich vorzugehen, sollten Sie an Hand der Begründung des Arbeitgebers für das Belassen der Abmahnung in der Personalakte entscheiden.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung handelt. Diese kann eine umfassende rechtliche Beurteilung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen kann die rechtliche Wertung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen einen Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen gern weiterführend, insbesondere im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Maik Elster
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 09.12.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Die Abmahnung wurde zurückgezogen und wird aus der Personalakte entfernt. Die Abmahnung wird durch eine Ermahnung wegen mangelnder Sorgfaltspflicht ersetzt. Außerdem wurden mir in gleichen Schreiben mitgeteilt dass 2 Kunden die von mir schon länger betreut werden und von denen ich auch provisiion bekomme nicht mehr auf mich laufen werden. Kann ich das so hinnehmen?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Ihre Nachfrage beantworte ich wie folgt:
Bei der Ermahnung handelt es sich um eine disziplinarische Maßnahme Ihres Arbeitgebers. Bei dem "Entzug" der ursprünglich über Sie laufenden Kundschaft handelt es sich um die Ausübung des Weisungsrechts Ihres Arbeitgebers. Ob diese Maßnahmen durch Sie hingenommen werden müssen, kann an dieser Stelle ohne genaue Kenntnis des Ihnen vorliegenden Schreibens und der diesbezüglichen Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag nicht beurteilt werden. Ich bitte Sie um Verständnis diesbezüglich.
Zur Prüfung der Rechtmäßigkeit der seitens Ihres Arbeitgebers ergriffenen Maßnahmen empfehle ich Ihnen, dieses Schreiben gegebenenfalls durch einen Kollegen vor Ort prüfen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Maik Elster
Rechtsanwalt