Eigenkündigung !
beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
Sehr geehrter Anwalt, ich nehme Mitte Mai an einer medizinischen REHA über 12 Wochen teil; - danach eine berufliche REHA mit dem Ziel der Arbeitsintegrierung (Teilhabe am Arbeitsleben), da ich aus gesundheitlichen Gründen die jetztige Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Beide REHA-Maßnahmen werden anteilig von der Krankenkasse (6 Wochen) und 6 Wochen über die DRV (vormals LVA) finanziert, inkl. Überbrückungsgeld.