. § 13 Anwendung tarifvertraglicher und gesetzlicher Bestimmungen Neben den vorstehenden Vertragsvereinbarungen gelten insbesondere hinsichtlich des Urlaubs, des Urlaubsgeldes, der vermögenswirksamen Leistungen, der Leistung von Überstunden, der Fälligkeit und des Erlöschens von Ansprüchen aus dem Anstellungsverhältnis die Bestimmungen des jeweils gültigen Manteltarifvrtrages, des Lohnrahmenabkommens, des Lohn- und Urlaubsabkommens sowie des Tarifvertrages über vermögenswirksamer Leistungen im Groß- und Außenhandel NRW. ... Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind, auch wnn sie bereits mündlich getroffen wurden, nur wirksam, wenn sie schriftlich festgelegt und von beiden Vertragspartnern unterschrieben worden sind. ... Der Arbeitnehmer erhält eine Ausfertigung dieses Vertrages.