Kündigungsfristen bei übernommenen Mitarbeitern
beantwortet von
Rechtsanwalt Ralf Morwinsky / Marlow
Sehr geehrter Ratgeber, ich bin Geschäftsführerin und Gesellschafterin(anderer Gesellschafter ist mein Ehemann) einer GmbH,diese besteht 20 Jahre und soll zum 30.11.2010 ihre Geschäftstätigkeit einstellen. Die GmbH würde in den alten Bundesländern gegründet und nach Sitzverlegung in den neuen Bundesländern tätig. Es handelt sich um ein Einzelhandelsunternehmen.